Nutzungsbedingungen
Mietwagen Vorrausetzungen
Um ein Auto von Golden Rent zu mieten, muss der Mieter:
- Über 23 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen, der mindestens vor einem Jahr ausgestellt worden ist.
- Einen gültigen griechischen, europäischen (für E.U. Länder) oder internationalen (für Länder, die nicht zur E.U. gehören) Führerschein besitzen.
- Eine persönliche Kreditkarte besitzen oder die Kaution bar zahlen.
Übergabe des Mietwagens
Der Mieter muss bei Erhalt des Fahrzeuges folgendes dabei haben:
- Einen gültigen Führerschein.
- Eine persönliche Kreditkarte.
Nicht persönliche Kreditkarten werden nicht akzeptiert, es sei denn, der Mieter hat eine schriftliche beglaubigte Genehmigung.
- Nach Empfang des Fahrzeuges wird dem Mieter der Mietvertrag gegeben, den er prüfen und unterzeichnen muss. Der Mietvertrag zeigt alle Dienstleistungen/Versicherungen, die zur Verfügung stehen, sowie alle Zusatzleistungen/Versicherungen, die der Mieter gegen die entsprechenden Gebühren verlangen kann.
- Es ist sehr wichtig, dass der Mieter zusammen mit dem Golden Rent Mitarbeiter das Fahrzeug überprüft und auf eventuell bereits existierende Schäden hinweist, um Schadenskosten aus früherer Vermietung zu vermeiden. Der Mieter wird gebeten, bei Empfang des Fahrzeuges das entsprechende Formular für bestehende Schäden am Fahrzeug zu unterzeichnen.
Versicherungen
Im Rahmen Ihrer Fahrzeugmiete bei Golden Rent ist die folgende Haftung enthalten:
1. Tod oder Körperverletzung dritter Personen (mit Ausnahme des Fahrers) bis 1.000.000,- € pro Opfer.
2. Sachschäden Dritter (mit Ausnahme des Fahrzeuges von Golden Rent) bis 1.000.000,- € pro Schadensfall.
3. Rechtschutz.
Mietkosten für Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung (C.D.W. – TP)
Bei jedem Unfall des Golden Rent Autos oder bei Diebstahl, Feuer oder Sachschäden durch Wetterphänomen, ist der Mieter verpflichtet, an den Reparatur von Shäden am Golden Rent Fahrzeug, an der Zahlung teilnehmen, in Höhe von:
500€ bei Mietwagen der Klasse B |
500€ bei Mietwagen der Klasse B1 |
600€ bei Mietwagen der Klasse C |
600€ bei Mietwagen der Klasse C1 |
700€ bei Mietwagen der Klasse C2 |
700€ bei Mietwagen der Klasse D |
800€ bei Mietwagen der Klasse D1 |
800€ bei Mietwagen der Klasse D2 |
900€ bei Mietwagen der Klasse Ε |
1000€ bei Mietwagen der Klasse F |
1200€bei Mietwagen der Klasse G |
800€bei Mietwagen der Klasse CRG1 |
1200€bei Mietwagen der Klasse CRG2 |
1500€bei Mietwagen der Klasse CRG3 |
In den Preisen ist 24% MwSt. nicht einbegriffen.
Im Fall, dass der Mieter kein Schuld an den Unfall hat, wird er mit dem oben genannten Anteil nicht belastet (ausgenommen sind die Schäden, die von Wetterphänomene verursacht werden).
Hinweis: Die oben genannten Versicherungen beziehen sich nicht auf Schäden die durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (Alkohol-, Drogeneinfluss, etc., gemäß dem Gsesetz N2696/1999 GG 57Α) oder von Personen, die nicht als Fahrer im Vertrag eingetragen sind, verursacht worden sind. Außerdem muss bei Unfall die Polizei bzw. der Unfallservice gemeldet und von den oben genannten die Erstellung eines Unfallberichts veranlasst, der schließlich Golden Rent abgegeben werden muss.
Mietkosten mit Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung (F.D.W.)
Zusätzliche Versicherung im Falle eines Kratzers – Beschädigung des Fahrzeugrandes, Glas- oder Spiegelbruch. Der Mieter des Wagens ist von der Kostenbeteiligung an der Behebung von Schäden am Wagen der Gesellschaft befreit, wenn er bei der Unterzeichnung des Mietvertrags die Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung wählt und zusätzlich für jeden Tag für Wagen der
Klasse B | 3,00€ |
Klasse B1, C, C1 und C2 | 4,00 € |
Klasse D | 5,00 € |
Klasse D1- D2 | 6,00 € |
Klasse E | 7,00€ |
Klasse F | 8,00 € |
Klasse G | 10,00 € |
Klasse CRG1 | 6,00 € |
Klasse CRG2 | 10,00 € |
Klasse CR3 | 14,00 € |
Der oben genannte Selbstbeteiligungsausschluss des Mieters bezieht sich nicht auf Autodiebstahl, Brand, Schäden auf der Unterseite des Wagens, an den Rädern (Reifen, Felgen), Brandschäden an den Sitzen, Schlüsselverlust und jeglichen Verlust von Fahrzeugteilen.
Hinweis: Die oben genannten Versicherungen beziehen sich nicht auf Schäden die durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (Alkohol-, Drogeneinfluss, etc., gemäß dem Gsesetz N2696/1999 GG 57Α) oder von Personen, die nicht als Fahrer im Vertrag eingetragen sind, verursacht worden sind. Außerdem muss gerade beim Unfall die Polizei bzw. der Unfallservice gerufen werden und von den oben genannten die Erstellung eines Unfallberichts veranlasst, der schließlich Golden Rent abgegeben werden muss.
Mietkosten mit Full Extra Versicherung (W.U.G – TP), bzw. Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung
Bei der Full Extra / Vollkasko-Versicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung für Brand und Diebstahl, Schäden auf der Unterseite des Wagens, an den Rädern (Reifen, Felgen), Glasbruch (W.U.G = Wheels, Underneath & Glasses), Brandschäden an den Sitzen, Schlüsselverlust und jeglichen Verlust von Fahrzeugteilen.
Der Mieter wird von der oben genannten Haftung befreit, sofern er bei der Unterzeichnung des Mietvertrags die Versicherungsoption Wheels, Underneath & Glasses (W.U.G) wählt und zusätzlich pro Tag für Wagen der
KLASSE Β: | 6,00€ |
KLASSE B1, C, C1, C2: | 8,00 € |
KLASSE D: | 9,00 € |
KLASSE D1- D2: | 10,00€ |
KLASSE E: | 11,00€ |
KLASSE F: | 13,00€ |
KLASSE G: | 16,00 € |
KLASSE CRG1: | 12,00 € |
KLASSE CRG2: | 16,00 € |
KLASSE CRG3: | 20,00 € |
Hinweis: Die oben genannten Versicherungen beziehen sich nicht auf Schäden die durch Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (Alkohol-, Drogeneinfluss, etc., gemäß dem Gsesetz N2696/1999 GG 57Α) oder von Personen, die nicht als Fahrer im Vertrag eingetragen sind, verursacht worden sind. Außerdem muss gerade beim Unfall die Polizei bzw. der Unfallservice gerufen werden und von den oben genannten die Erstellung eines Unfallberichts veranlasst, der schließlich Golden Rent abgegeben werden muss.
Versandabdeckung mit Boot
Die Bootstransportdeckung erweitert alle Deckungen und Haftungsbeschränkungen des Mietwagenvertrags, wenn das Fahrzeug mit dem Boot transportiert wird. Die Kosten betragen € 25 (Preis mit 24 % MwSt.) pro Anmietung. (Nach Erhalt des Fahrzeugs ist eine zusätzliche Benachrichtigung von Golden Rent erforderlich).
Nur zulässig, wenn der Mieter den „Versandschutz“ akzeptiert hat. Andernfalls haftet der Mieter für alle Schäden, die am Mietfahrzeug während des Transports aus jedweder Ursache entstehen, unabhängig von Deckungen und
Haftungsbeschränkungen, die zu Beginn des Mietverhältnisses akzeptiert und bezahlt wurden.
Fahren und Transport im Ausland
Das Autofahren ist verboten im Ausland.
Die Versicherung und die Selbstbeteiligung gelten nicht im Ausland.
Kilometergebühr
Die extra Kilometergebühr hängt von der Mietwagenklasse ab und gilt für eine Mietdauer von unter drei Tagen. Die zusätzlichen Gebühren werden wie folgt abgerechnet:
KLASSE Β,B1: | 0.10 €/ km |
KLASSE C,C1,C2: | 0.15 €/ km |
KLASSE D,D1,D2: | 0.20 €/ km |
KLASSE E,CRG1: | 0.25 €/ km |
KLASSE F,CRG2: | 0.30 €/ km |
KLASSE G,CRG3: | 0.35 €/ km |
In den Preisen ist 24% MwSt. nicht einbegriffen.
Übergabe/ Rückgabe
Bei der Übergabe ODER Rückgabe des Mietautos von 22:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens wird eine Zusatzgebühr von 20,- Euro berechnet.
Bei der Übergabe UND Rückgabe des Mietautos von 22:00 Uhr abends bis 7:00 Uhr morgens wird eine Zusatzgebühr von 30,- Euro berechnet.
In den Preisen ist 24% MwSt. nicht einbegriffen.
Anderer Abholort – Anderer Rückgabeort
Der Mieter kann den Ort, wo er ein Fahrzeug abholen und wo er es wieder abgeben möchte, frei wählen. Sollten sich Abhol- und Rückgabeort unterscheiden, wird hierfür eine sogenannte “Einweggebühr” erhoben.
Schneeketten
Schneeketten werden von der Firma Golden Rent KOSTENLOS zur Verfügung gestellt.
Sie müssen sich zum Zeitpunkt der Lieferung in dem Zustand befinden, in dem sie beim Kunden eingegangen sind (verpackt und in gutem Zustand). Ansonsten wird ein Aufpreis von 30 € berechnet.
Pannenhilfe
Bei einem Notfall, rufen Sie bitte 2310 47 80 80 an. (24 Stunden an sieben Tagen die Woche)
Gerichtskosten
Im Falle der Nichtzahlung der Miete in ordnungsgemäßer Weise und am richtigen Ort gemäß den hierin enthaltenen Bedingungen nach Ablauf oder Kündigung des betreffenden Vertrags sind der Mieter und der Bürge unabhängig und gemeinsam verpflichtet und gesamtschuldnerisch alle Kosten der Vermieterin aufgrund von Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung zurückzuerstatten, was im Falle einer Klage seinerseits vor einer Justiz- oder Ermittlungsbehörde kumulativ die Nettogebühr der Anwälte der Vermieterin umfasst: a) Betrag von sechshundert (600) Euro für die außergerichtliche Übersendung der Lage der Leistungsfrist oder/und Reparatur von Schäden am Fahrzeug, die mutmaßlich auf den Mieter zurückzuführen sind, der die dafür eine unrechtmäßige objektive Haftung hat, und b) siebenhundertfünfzig (750) Euro für die Einreichung einer Vorladung und den gleichen Betrag für jede weitere Verfahrenshandlung zur Geltendmachung der vom Mieter oben geschuldeten Beträge, sowie etwaige Gebühren, Steuern oder Abgaben, die die Vermieterin zu diesem Zweck zahlen muss, gelten alle oben genannten Beträge nur mit den ihnen entsprechenden Dokumenten und dem Nachweis ihrer Zahlung durch die Vermieterin in Verbindung damit vom Mieter durch Erlass eines Mahnbescheids, national oder europäisch, gegen ihn gerichtlich geltend zu machen.
Nach Beendigung oder Unterbrechung der Mietzeit hat der Mieter die Fahrzeuge im gleichen guten Zustand wie bei der Übernahme an die Vermieterin zurückzugeben, er ist verpflichtet, sie in einer Einrichtung der Vermieterin zurückzugeben. Für
den Fall, dass Teile oder Ersatzteile bei der Lieferung fehlen oder das Auto über den normalen Gebrauch hinaus beschädigt wurde, ist der Mieter, der mutmaßlich wegen unrechtmäßiger Gefährdungshaftung haftet, verpflichtet, der Vermieterin die Kosten des Ersatzes oder der Reparatur im Einzelfall zu erstatten -nach Absprache mit dem jeweiligen Partner der Vermieterin ein Schadengutachten mit entsprechendem Dokument einer mit dem Vermieter kooperierenden Werkstatt, in der nur die Reparatur durchgeführt werden kann. Die Forderung der Vermieterin hieraus wird ganz oder teilweise mit dem Verfall zu ihren Gunsten in einem entsprechenden Betrag aus jeder vom Mieter gegebenen Bürgschaft abgegolten, es sei denn, die betreffende Forderung der Vermieterin übersteigt die Höhe der gegebenen Bürgschaft, in welcher Falls der der Vermieterin zuzurechnende Mehrbetrag nur mit dem vorstehenden Schätzbericht, dem entsprechenden Dokument und dem Nachweis seiner Zahlung durch die Vermieterin im Zusammenhang mit diesem Vertrag vom Mieter unter Erteilung eines Mahnbescheids gerichtlich geltend gemacht werden kann, national oder europäisch, gegen ihn.
Verwaltungskosten
Im Falle eines Unfalls aufgrund des Mieters, ist der Mieter verpflichtet eine Gebühr von 15,- Euro zu zahlen, um die Verwaltungskosten zu decken. Dieser Betrag wird nicht zurückerstattet.
In den Preisen ist 24% MwSt. nicht einbegriffen.
Verwaltungsgebühr für Geldbußen
Der Mieter haftet für die Bezahlung aller Verkehrsstrafen, die bei der Autovermietung auftreten können. Falls er die entstehenden Amtsschritte nicht selber erledigt hat, werden ihm vom Vermieter außer dem Bußgeld noch 20,00 Euro Verwaltungskosten berechnet.
In den Preisen ist 24% MwSt. nicht einbegriffen.
Verlust oder Beschädigung von Schlüsseln
Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüssel während der Mietzeit muss der Mieter den Ersatz dieser mit den folgenden Beiträgen jeweils zahlen:
80,00€ – 200,00€ für Kategorie B, B1, C, C1, C2 |
100,00€ – 250,00€ für Kategorie D, D1, D2, E |
200,00€ – 350,00€ für Kategorie F, G, CRG1, CRG2, CGR3 |
In den Preisen ist 24% MwSt. nicht einbegriffen.
Kennzeichen entfernen
Im Falle der Entfernung der Kennzeichen und der Rückgabe des Fahrzeugs an GOLDEN RENT ohne diese zahlt der Mieter eine Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs für den gesamten Zeitraum der Entfernung der Kennzeichen entsprechend der Anzahl der Tage, die Sie im erkehrsbescheinigungsformular angeben.
Autokabine
Im Fall der Mieter das Fahrzeug bzw. die Innenausstattung mit Flecken übergibt, die eine spezielle Reinigung erfordern (z.B. Tierhaare, Sand usw. auf den Sitzen, Boden, oder im Kofferraum, etc.) muss er einen Betrag von 80,00€ zahlen.
In den Preisen ist 24% MwSt. nicht einbegriffen.
Treibstoff
Der Mietwagen muss mit demselben Treibstoffstand zurückgegeben werden, mit dem er übernommen wurde.
Verlängerung der Mietdauer
Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug länger als die Vertragslaufzeit behalten will, muss er bei Golden Rent 2 Tage vorher um eine Verlängerung beantragen.
Ersatz des Mietautos
Nach einem Unfall oder einer Panne wird der Mietwagen im Sitz der Gesellschaft Golden Rent zwischen dem 14.9. und dem 14.6. innerhalb von 48 Stunden und zwischen dem 15.6. und dem 14.9. innerhalb von 72 Stunden ersetzt.
Bei Verschulden des Mieters von Golden Rent erfolgt der Ersatz am Hauptsitz des Unternehmens (Thes/niki, Kavala, Alexandroupolis).
Sofern der Mieter einen Ersatz an einem anderen Ort wünscht, erfolgt dies nach Rücksprache mit dem Unternehmen sowie unter Angabe der entsprechenden Kosten.
(Die Gebühren werden vom Unternehmen festgelegt und sind nicht von der jeweiligen Kfz-Versicherung abgedeckt).
Fahren im Ausland
Der Transport und das Fahren von Golden Rent-Fahrzeugen außerhalb der Grenzen des griechischen Territoriums ist verboten. Nur mit schriftlicher Genehmigung unseres Unternehmens und bei entsprechender Zahlung des jeweils vom Unternehmen festgelegten Betrags ist der Transport und das Fahren des Autos von Golden Rent außerhalb der Grenzen gestattet.
Stornierung
Falls Sie Ihre Reservierung stornieren möchten, können Sie das kostenfrei über der Golden Rent Webseite (www.goldenrent.gr) oder telefonisch erledigen.
Vorzeitige Fahrzeugrückgabe
Falls das Fahrzeug vor dem im Mietvertrag angegebenen Datum zurückgegeben wird, erfolgt keine Rückerstattung. Es entsteht ein Guthaben, das im Einzelfall überprüft wird, wo der Kunde für eine zukünftige Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen nutzen kann. Das Guthaben wird von unserem Unternehmen schriftlich per E-Mail bestätigt.
Online-Buchungsvorgang
Buchungen, die auf der Webseite von Golden Rent eingehen, gelten nur, wenn sie von Golden Rent per E-Mail bestätigt werden.
Golden Rent informiert in der Bestätigung der Online-Buchung den Kunden über alle erforderlichen Schritte zum Inkrafttreten der Buchung. Die Buchung gilt nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, die in der Bestätigungs-E-Mail erwähnt werden.
Eventuelle Anträge auf Änderung einer bereits bestätigten Buchung müssen über E-Mail oder über das Buchungsänderungs-System auf der Webseite gestellt werden. Änderungen gelten nur dann, wenn sie von Golden Rent bestätigt werden.
Für die über unsere Webseite abgewickelten Buchungen gelten dieselben Nutzungsbedingungen, die auch für alle übrigen Buchungen gelten und oben aufgeführt sind.
Zahlungsmöglichkeiten
Golden Rent akzeptiert alle Kredit- und Debitkarten außer American Express. Im Fall, dass der Mieter bar bezahlen möchte, muss er eine Kaution zahlen oder eine Kreditkarte besitzen, von der keine Geldabhebung stattfindet, sondern nur wenn der Mieter/Fahrer gegen die Bedingungen des Mietvertrags des Fahrzeuges verstößt.